top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
(1) Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren AGB´s.
Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Jegliche Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen aus dem Vertrag, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.Muster
(1) Muster und Auswahlsendungen werden zu Einzelpreisen berechnet.
(2) Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe und Qualität zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe und Qualität sind ausdrücklich vorbehalten.

3. Angebote
(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden sowie Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen haben keine Gültigkeit.

4. Preise
(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager Köln ohne USt. und ohne Verpackung.
(2) Rabatte werden nur nach Absprache gewährt und bedürfen der Schriftform. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Die Universal Athletics GmbH behält sich vor, in diesem Fall den Differenzbetrag entsprechend der gültigen Preisliste nach zu berechnen.
(3) Änderungen der Preislisten aufgrund von Währungsschwankungen oder Preisänderungen der
Vorlieferanten sind ausdrücklich vorbehalten.
(4) Für Druckfehler in unseren Preislisten wird keine Haftung übernommen.

5. Aufträge
(1) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für die Universal Athletics GmbH nur bindend, soweit diese innerhalb von 60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung angenommen werden. Danach gilt der Auftrag als abgelehnt.
(2) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden.
Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der Angaben zu den bestellten Produkten und Mengen keine Gewähr, die daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware innerhalb von 60 Tagen. Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb dieses Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch 30,00 EUR fällig. Danach kann der Auftrag nur nach ordnungsgemäßer Fristsetzung storniert werden.(4) Mündliche Zusagen, die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Universal Athletics GmbH.
(5) Wir behalten uns vor, bei größeren Aufträgen (Aufträge über 2.000,00 EUR) und bei Sonderanfertigungen Abschlagszahlungen nach billigem Ermessen zu verlangen.
(6) Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibende Teillieferung. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse und er dieses vorher schriftlich bekannt gegeben hat.
(7) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

​6. Verkaufsständer und Displays
(1) Werden dem Kunden Verkaufsständer oder sonstige Verkaufshilfen zur Verfügung gestellt, so geschieht dies, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nur leihweise. Die Verkaufshilfen bleiben in unserem Eigentum und dürfen nicht mit Waren anderer Lieferanten bestückt werden.
(2) Nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung müssen sämtliche Verkaufsständer und -hilfen frachtfrei an uns zurückgesandt werden, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.

7. Farbbezeichnungen und Größenangaben
(1) Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und
Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.


8. Lieferungen
(1) Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen richten sich u.a. nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller eine Bestellung betreffenden Fragen.
(2) Wird der von der Universal Athletics GmbH schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Auftraggebers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 21 Tagen fruchtlos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu.
(3) Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin versandbereit ist bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur von uns zu beauftragen ist.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen – insbesondere bei Sonderprodukten – akzeptiert werden und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Information an den Auftraggeber zu stornieren.
(6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.

9. Auslandslieferungen
(1) Alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland sind auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Über alle Rechte aus diesem Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht.
(2) Lieferungen ins Ausland unterliegen einem Mindest-Netto-Warenwert von EUR 500,00.
(3) Für den Fall, dass wir im Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung unserer vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme und Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zzgl. Anwaltsgebühren.
(4) Der Kunde im Ausland erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an, sie gelten als vereinbart.

10. Versand
(1) Wir liefern weltweit. Je nach Land können unter Umständen zusätzliche Gebühren, z.B. für die Verzollung der Ware, anfallen.
(2) Der Versand der Ware erfolgt ab Lager Köln oder einem anderen Auslieferungslager
unserer Firma per Paketdienst oder Spedition.
(3) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere
Versandformen (Express Versand, Eillieferungen o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
(4) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem
Transport zusammenhängen, auf den Auftraggeber über. Die Universal Athletics GmbH haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus müssen wir unverzüglich über eine solche Reklamation informiert werden.
(6) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

11. Rücksendungen
(1) Rücklieferungen müssen schriftlich unter der Angabe der Auftragsnummer avisiert und von der Universal Athletics GmbH schriftlich gegenbestätigt werden.

(2) Die Ware wird per Abholauftrag beim Käufer abgeholt. Dies ist gleichzeitig die Genehmigung der Universal Athletics GmbH zur Rücknahme.
(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand erfolgen. Für den Auftraggeber als Sonderproduktion oder Veredelung gefertigte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
(4) Dem Käufer werden für Rücksendungen 15% des jeweiligen Netto-Auftragswertes als
Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Diese ist sofort fällig.
(5) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung von nicht einwandfreier Ware.

12. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab.
(3) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren, um das Absonderungsrecht zu wahren.
(4) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, machen wir auf unsere
Rechte zur Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung aufmerksam. Die von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
(5) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehalts vorgenommen werden, haben für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen.

13. Zahlungskonditionen
(1) Rechnungsdatum ist der Tag der Lieferung. Wird nach Fertigstellung der versandfertigen Ware vom Besteller ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Zahlungsbedingung ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist – innerhalb von 30 Tagen Netto ohne Abzug.
(2) Eventuell vereinbarte Skonti werden nur gewährt, wenn alle früheren Rechnungen bezahlt sind.
(3) An Neukunden liefern wir ausschließlich per Nachnahme oder per Vorkasse. In Ausnahmefällen ist eine Lieferung auf Rechnung gegen Bankbürgschaft oder Referenzen einer deutschen Bank möglich.
(4) Jeder Wechsel bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Wird ein Wechsel von uns akzeptiert, so berechtigt dies nicht zu weiteren Wechselzahlungen. Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Wechsel sind fällig spätestens 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskontspesen und sämtliche Wechselkosten trägt der Auftraggeber; sie sind sofort fällig.
(5) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden zusätzlich zu den
Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.
(6) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

14. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 8,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem Zinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Erfolgt auch nach einer Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(2) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung im Verzug.

(3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung behalten wir uns vor, jede weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber oder Bankeinzug auszuführen. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden.
(4) Die Universal Athletics GmbH ist berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(5) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruchs oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 30,00 nachberechnet; diese sind sofort fällig.
(6) Bei dauerndem Zahlungsverzug kann Universal Athletics GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

15. Mängelhaftung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen die Universal Athletics GmbH aus.
(2) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
(3) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und
Ausfertigung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind.
(4) Im Falle einer begründeten Reklamation kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es wurde vorab etwas anderes schriftlich vereinbart. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Folgeschäden. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.
(5) Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch dann, wenn der Fristablauf nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.
(6) Sämtliche reklamierten Waren sind der Universal Athletics GmbH für die Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware eine Warengutschrift für das verauslagte Porto. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
(7) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen,
behalten wir uns vor. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.

16. Haftungsausschuss
(1) Die Universal Athletics GmbH haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Universal Athletics GmbH, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

17. Datenschutz und sonstige Schutzrechte
(1) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen, sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten digital gespeichert werden. Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundes- und des Landes-Datenschutzgesetzes zu.

​18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Köln.
(2) Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist der Gerichtsstand ausschließlich Köln. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.

19. Salvatorische Klausel
(1) Sollen einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

bottom of page